Verfassungsgerichtshof B1021/08

B1021/08Constitutional CourtFeb 23, 2009

Regest

Gewerberecht, Gewerbeanmeldung, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Verwaltungsverfahren, Berufung, Gewerbeberechtigung, Befähigungsnachweis, Feststellungsbescheid

Full text

Verfassungsgerichtshof B1021/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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