Verfassungsgerichtshof B260/08

B260/08Constitutional CourtFeb 23, 2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B260/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2009

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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