Verfassungsgerichtshof U212/08

U212/08Constitutional CourtFeb 24, 2009

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung

Full text

Verfassungsgerichtshof U212/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. I Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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