Verfassungsgerichtshof B616/08

B616/08Constitutional CourtMar 6, 2009

Regest

Arbeiterkammern Mitgliedschaft, berufliche Vertretungen, Selbstverwaltung

Full text

Verfassungsgerichtshof B616/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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