Verfassungsgerichtshof B1858/08

B1858/08Constitutional CourtMar 12, 2009

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Verwaltungsverfahren, Verhandlung mündliche, Ladung, Zustellung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1858/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2009

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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