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U591/09•Verfassungsgerichtshof U591/09
U591/09Constitutional CourtSep 21, 2009
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren
Der Siebtbeschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird, insoweit damit die Beschwerde des Siebtbeschwerdeführers abgewiesen wird, aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Siebtbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. sowie einstimmig beschlossen:
Die Behandlung der Beschwerden der Erst- bis Sechstbeschwerdeführer wird abgelehnt.
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