Verfassungsgerichtshof B880/12

B880/12Constitutional CourtFeb 21, 2013

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B880/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2013

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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