Verfassungsgerichtshof B17/12

B17/12Constitutional CourtMar 15, 2013

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B17/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2013

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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