Bundesverwaltungsgericht W290 2269499-1

W290 2269499-1Federal Administrative CourtJul 27, 2023

Regest

Asylgewährung von Familienangehörigen asylrechtlich relevante Verfolgung Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung

Full text

Bundesverwaltungsgericht W290 2269499-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2023:W290.2269499.1.00

Spruch

W290 2269500-1/10E

W290 2269501-1/7E

W290 2269499-1/7E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 11.07.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Christopher MERSCH über die Beschwerde 1. des mj. XXXX , geb. XXXX , 2. des XXXX , geb. XXXX , und 3. des mj. XXXX , geb. XXXX , alle StA. Syrien, alle vertreten durch die BBU GmbH, jeweils gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom XXXX , Zlen. XXXX (zu W290 2269499-1), XXXX (zu W290 2269500-1) und XXXX (zu W290 2269501-1), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.07.2023 zu Recht:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und dem Zweitbeschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 sowie den weiteren Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.07.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hierzu Berechtigten nicht gestellt wurde.

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