Back to law

Anhang 1

961.011AVOFederal Council OrdinanceJan 1, 2006Original source

(Art. 3 Abs. 1)

Versicherungszweige

A. Lebensversicherung

A1 Kollektivlebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge A2 Anteilgebundene Lebensversicherung A2.1 Fondsanteilgebundene Kapitalversicherung mit Todesfall- oder
Invaliditätsschutz A2.2 Fondsanteilgebundene Kapitalversicherung mit Todesfall- oder Invaliditätsschutz sowie Erlebensfallgarantie A2.3 Fondsanteilgebundene Rentenversicherung A2.4 An interne Anlagebestände oder andere Bezugswerte gebundene Lebensversicherung mit Todesfall- oder Invaliditätsschutz A2.5 An interne Anlagebestände oder andere Bezugswerte gebundene Lebensversicherung mit Todesfall- oder Invaliditätsschutz sowie Erlebensfallgarantie A2.6 An interne Anlagebestände oder andere Bezugswerte gebundene Rentenversicherung A3 Sonstige Lebensversicherung A3.1 Einzelkapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall A3.2 Einzelrentenversicherung A3.3 Sonstige Einzellebensversicherung A3.4 Kollektivlebensversicherung ausserhalb der beruflichen Vorsorge A4 Unfallversicherung A5 Krankenversicherung A6 Kapitalisationsgeschäfte A6.1 Fondsanteilgebundene Kapitalisationsgeschäfte A6.2 An interne Anlagebestände gebundene Kapitalisationsgeschäfte A6.3 Sonstige Kapitalisationsgeschäfte A7 Tontinengeschäfte

B. Schadenversicherung

B1 Unfall (einschliesslich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) – einmalige Leistungen – wiederkehrende Leistungen – kombinierte Leistungen – Personenbeförderung B2 Krankheit – einmalige Leistungen – wiederkehrende Leistungen – kombinierte Leistungen B3 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden an: – Motorfahrzeugen – Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb B4 Schienenfahrzeug-Kasko Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen B5 Luftfahrzeug-Kasko Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen B6 See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko Sämtliche Schäden an: – Flussschiffen – Binnenseeschiffen – Seeschiffen B7 Transportgüter (einschliesslich Waren, Gepäckstücke und alle sonstigen Güter) Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel B8 Feuer und Elementarschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige B3, B4, B5, B6 oder B7 fallen), die verursacht werden durch: – Feuer – Explosion – Sturm – andere Elementarschäden ausser Sturm – Kernenergie – Bodensenkungen und Erdrutsch B9 Sonstige Sachschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige B3, B4, B5, B6 und B7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind B10 Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt B11 Luftfahrzeughaftpflicht Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt B12 See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht Haftpflicht aller Art (einschliesslich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt B13 Allgemeine Haftpflicht Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Zweige B10, B11 und B12 fallen B14 Kredit – allgemeine Zahlungsunfähigkeit – Ausfuhrkredit – Abzahlungsgeschäfte – Hypothekardarlehen – landwirtschaftliche Darlehen B15 Kaution – direkte Kaution – indirekte Kaution B16 Verschiedene finanzielle Verluste – Berufsrisiken – ungenügende Einkommen (allgemein) – Schlechtwetter – Gewinnausfall – laufende Unkosten allgemeiner Art – unvorhergesehene Geschäftsunkosten – Wertverluste – Miet- oder Einkommensausfall – indirekte kommerzielle Verluste ausser den bereits erwähnten – nichtkommerzielle Geldverluste – sonstige finanzielle Verluste B17 Rechtsschutz Rechtsschutz B18 Touristische Beistandsleistung Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten

C. Rückversicherung

C1 Rückversicherung durch Versicherungsunternehmen, welche ausschliesslich die Rückversicherung betreiben C2 Rückversicherung in allen Versicherungszweigen durch Versicherungsunternehmen, welche die Schadenversicherung betreiben C3 Rückversicherung durch Captives

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.