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Art. 98c

961.011AVOFederal Council OrdinanceJan 1, 2006Original source

(Art. 22a VAG)

Die FINMA kann von wirtschaftlich bedeutenden Versicherungsunternehmen einen Stabilisierungsplan verlangen, wenn insbesondere eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  1. Das Versicherungsunternehmen ist in einem Bereich tätig, bei denen ein Insolvenzfall grosse Auswirkungen auf die Versicherten hat.
  2. Das Versicherungsunternehmen bietet nicht leicht substituierbare Versicherungslösungen an.
  3. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsunternehmens könnte das Finanzsystem oder die Realwirtschaft beeinträchtigt werden.

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