Back to law

Art. 132

961.011AVOFederal Council OrdinanceJan 1, 2006Original source
  1. Das Versicherungsunternehmen darf die Prämien eines laufenden Versicherungsvertrages nur dann an neue Gegebenheiten anpassen, wenn dies in den Vertragsgrundlagen ausdrücklich vorgesehen ist.
  2. Es darf keine Prämienanpassungsklausel vorsehen, die Tarifgarantien aufhebt.
  3. Es darf keine Anpassungen bei laufender Rente vorsehen.
  4. Prämienanpassungen können nur vorgenommen werden, wenn sich die der Prämienberechnung zugrunde liegenden Verhältnisse erheblich geändert haben.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.