961.011AVOFederal Council OrdinanceJan 1, 2006Original source
(Art. 36 VAG)
Die FINMA kann auf begründeten Antrag eines Versicherungsunternehmens bei vorgegebenen Policendauern oder einzelnen Produkten höhere technische Zinssätze als diejenigen nach den Artikeln 121 und 121a genehmigen.
Sie veröffentlicht den jeweils gültigen maximalen technischen Zinssatz auf ihrer Website. Bei einer Senkung des technischen Zinssatzes muss dieser spätestens nach einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung angewendet werden.
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