Versicherungsunternehmen dürfen neben dem Versicherungsgeschäft:
Geschäfte betreiben, die mit dem Versicherungsgeschäft in einem Zusammenhang stehen;
mit Bewilligung der FINMA Geschäfte betreiben, die in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen.
Der Bundesrat bestimmt die Einzelheiten und berücksichtigt dabei namentlich die mit dem Geschäft verbundenen Risiken für das Versicherungsunternehmen und die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.