Der Bundesrat oder eine von ihm bezeichnete Behörde kann im Hinblick auf die Erarbeitung technischer Normen, auf die in Vorschriften verwiesen wird oder verwiesen werden soll:1
- 2 beschliessen, dass sich die Schweiz finanziell oder auf andere Weise an Normungsaufträgen beteiligt, die internationalen Normungsorganisationen oder anderen am Normungsprozess beteiligten Gremien erteilt werden;
- nationale Normungsorganisationen beauftragen, die schweizerischen Interessen in den Lenkungsgremien internationaler Normungsorganisationen wahrzunehmen, und dafür eine Abgeltung vorsehen.