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Art. 18

946.10SERVGFederal ActJun 1, 2006Original source

Versicherungsleistungen sind ausgeschlossen, werden eingestellt oder herabgesetzt, wenn:

  1. eine Versicherung auf der Grundlage falscher Angaben zustande gekommen ist;
  2. 1 die Versicherungsnehmerin gegen die Versicherungsbedingungen verstösst oder Verluste wegen vertragswidrigen Verhaltens gegenüber der Schuldnerin zu vertreten hat;
  3. die Versicherungsnehmerin Verluste wegen nachträglich getroffenen Vereinbarungen mit der Schuldnerin, die ihre Rechte beschränken oder die Bezahlung der Schuld verhindern oder verzögern, zu vertreten hat.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 12. Dezember 2014, in Kraft seit 1. Januar 2016 (AS 2015 2217;BBl 2014 4057).

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