Zu den Gebühren werden Auslagen hinzugeschlagen, die als Kosten zusätzlich anfallen, namentlich:
- Kosten, die durch Beweiserhebungen, wissenschaftliche Untersuchungen, besondere Prüfungen oder durch die Beschaffung von Unterlagen verursacht werden;
- Reise- und Transportkosten;
- Kosten für Arbeiten, welche die zuständige Behörde durch Dritte erstellen lässt.