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Art. 80

916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
  1. Als nationale Referenz- und Untersuchungslaboratorien für die Diagnostik hochansteckender Tierseuchen, mit Ausnahme der Seuchen der Wassertiere, sind zuständig:
    1. das IVI für viral bedingte Tierseuchen;
    2. das Zentrum für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotikaresistenz für bakteriell bedingte Tierseuchen.
  2. Sie sind befugt, Untersuchungen in anderen Laboratorien durchführen zu lassen.

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