Der amtliche Tierarzt, der amtliche Fachassistent, der Bieneninspektor oder die Organe der Fischereiaufsicht, denen ein Seuchenausbruch oder Seuchenverdacht gemeldet wird:1
- nehmen unverzüglich eine klinische Untersuchung und die Entnahme von Probematerial zur Sicherung der Diagnose durch ein Untersuchungslaboratorium vor;
- treffen bei Feststellung einer Seuche oder Bestätigung des Seuchenverdachts die notwendigen Massnahmen;
- stellen Nachforschungen über den Tier-, Personen- und Warenverkehr an, um die Infektionsquelle zu ermitteln und mögliche Verschleppungen festzustellen; diese Erhebungen umfassen in der Regel die Inkubationszeit, nötigenfalls auch einen längeren Zeitraum;
- erstatten dem Kantonstierarzt Meldung über Seuchenverdacht oder ‑ausbruch, über die Ergebnisse ihrer Nachforschungen sowie über getroffene Massnahmen; bei hochansteckenden Seuchen melden sie dies unverzüglich telefonisch.