916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
Die Kantone können Beratungs- und Gesundheitsdienste, die in der Schweinehaltung tätig sind, zur Mitarbeit bei der Durchführung von Sanierungsmassnahmen und der Überwachung der anerkannt EP-freien Bestände heranziehen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.