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Art. 240

916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
  1. Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der ansteckenden Pferdemetritis bei Pferden und Eseln infolge von Infektionen mitTaylorella equi ge nitalis.
  2. Ansteckende Pferdemetritis (CEM) liegt vor, wenn im UntersuchungsmaterialTaylorella equigenitalis bakteriologisch nachgewiesen wurde. Das BLV kann weitere Untersuchungsmethoden zulassen.

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