916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
Der Kantonstierarzt meldet den Ausbruch von Salmonellose bei Kühen, Ziegen oder Milchschafen dem Kantonsarzt und dem Kantonschemiker.
Der Halter von Kühen, Ziegen oder Milchschafen muss seinem Tierarzt melden, wenn festgestellt wird, dass er oder das Personal, das den Tierbestand betreut, Salmonellen ausscheidet.
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