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Art. 176

916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
  1. Eine TSE liegt vor, wenn klassisch oder atypisch verändertes Prion-Protein nachgewiesen und der Befund vom Referenzlaboratorium bestätigt wurde.1
  2. Probenahmen an geschlachteten Tieren müssen unter der direkten Aufsicht des amtlichen Tierarztes durchgeführt und aufgezeichnet werden.
  3. Die Proben dürfen nur in Laboratorien untersucht werden, die vom BLV anerkannt sind. Die Untersuchungsverfahren müssen vom BLV genehmigt sein.2
  4. Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Probenahme, die Behandlung der Schlachttierkörper und die weiteren Untersuchungen.3

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. April 2018, in Kraft seit 1. Juni 2018 (AS 2018 2069).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. April 2018, in Kraft seit 1. Juni 2018 (AS 2018 2069).

  3. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Mai 2007, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2711).

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