Haustiere, die von einem tollwutverdächtigen oder an Tollwut erkrankten Tier verletzt worden oder mit einem solchen in Berührung gekommen sind:
- 1 müssen getötet oder während mindestens 120 Tagen so abgesondert werden, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden können;
- dürfen nur geimpft werden, wenn sie nachweislich weniger als 24 Monate zuvor geimpft worden sind; für nachgeimpfte Tiere kann die Absonderungsperiode auf 30 Tage verkürzt werden;
- müssen am Ende der Absonderungsperiode durch den amtlichen Tierarzt untersucht werden.