Back to law

Art. 16w

834.1EOGFederal ActJan 1, 1953Original source
  1. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor dem Beginn des Anspruchs auf die Adoptionsentschädigung erzielt wurde.
  2. Für die Ermittlung des Einkommens ist Artikel 11 Absatz 1 sinngemäss anwendbar.
  3. Für den Höchstbetrag gilt Artikel 16f sinngemäss.
  4. Teilen die Eltern den Adoptionsurlaub auf, so wird die Entschädigung für jeden Elternteil gesondert berechnet.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.