Back to law

Art. 42

833.1MVGFederal ActJan 1, 1994Original source

Hat die Wiederaufnahme der Heilbehandlung eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeit zur Folge, so wird während deren Dauer die Rente erhöht oder an ihrer Stelle ein Taggeld ausgerichtet.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.