Back to law

Art. 26

832.202UVVFederal Council OrdinanceJan 1, 1984Original source

Entsteht mit dem Tod des Taggeldberechtigten ein Anspruch auf Hinterlassenenrente, so haben die Hinterlassenen bis zum Beginn dieser Rente weiterhin Anspruch auf das Taggeld.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.