Back to law

Art. 24bis

831.20IVGFederal ActOct 15, 1959Original source

Kommt die Invalidenversicherung vollständig für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung auf, so wird vom Taggeld ein Abzug gemacht. Der Bundesrat setzt die Höhe des Abzuges fest. Hierbei unterscheidet er, ob die versicherte Person unterstützungspflichtig ist oder nicht.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.