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Art. 13b

831.111VFVFederal Council OrdinanceJun 1, 1961Original source
  1. Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten belaufen sich auf 10,1 Prozent des massgebenden Einkommens. Die Versicherten müssen mindestens den Mindestbetrag von 1010 Franken im Jahr entrichten.
  2. Nichterwerbstätige Versicherte bezahlen auf der Grundlage ihres Vermögens und ihres Renteneinkommens einen Beitrag zwischen 1010 und 25 250 Franken im Jahr. Der Beitrag berechnet sich wie folgt:
Vermögen bzw.
mit 20 multipliziertes jährliches
Renteneinkommen
Franken
Jahresbeitrag
(AHV + IV)
Franken
Zuschlag für jede weitere Stufe
von 50 000 Franken Vermögen
bzw. mit 20 multipliziertes jährliches
Renteneinkommen
Franken
bis600 0001 010
ab600 0001 111101
ab1 750 0003 434151.50
ab8 950 00025 250

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