projects
Der Arbeitgeber muss den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Unterkunft garantieren, die dem üblichen Standard am Einsatzort bezüglich Hygiene und Komfort genügt.1Die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung dürfen das ortsübliche Mass nicht übersteigen.
Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 15. Juni 2012 über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6703;BBl 2012 3397). ↩
0 commentaries
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.