822.113ArGV 3Federal Council OrdinanceOct 1, 1993Original source
Die Arbeitnehmer sind vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorgänge verursacht wird, zu schützen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.