Back to law

Art. 7

811.11MedBGFederal ActSep 1, 2007Original source

Die Studiengänge unterstützen die Entwicklung der sozialen Kompetenz und der Persönlichkeit der Studierenden im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit ihren zukünftigen Berufsanforderungen. Insbesondere wirken sie darauf hin, dass die Studierenden:1

  1. die Grenzen der medizinischen Tätigkeit sowie die eigenen Stärken und Schwächen erkennen und respektieren;
  2. die ethische Dimension ihres beruflichen Handelns verstehen und ihre Verantwortung gegenüber Individuum, Gesellschaft und Umwelt wahrnehmen;
  3. 2 das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung wahren.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5081;BBl 2013 6205).

  2. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5081;BBl 2013 6205).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.