784.101.1FDVFederal Council OrdinanceApr 1, 2007Original source
Die Mobilfunkkonzessionärinnen müssen bei Notrufen auf die Europäische Notrufnummer, die von entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen ausgehen (eCall112), den minimalen Datensatz (Minimum Set of Data, MSD) aus dem Sprachkanal herauslesen und für den Standortidentifikationsdienst bereitstellen.
Sie müssen bei Notrufen¸ bei denen die geräte- und betriebssystemeigene Ortungsfunktion sowie die sprachkanalunabhängige Übertragung der Standortinformation genutzt werden (Advanced Mobile Location, AML), die Standortinformation für den Standortidentifikationsdienst bereitstellen.
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