784.101.1FDVFederal Council OrdinanceApr 1, 2007Original source
Die Grundversorgungskonzessionärin ist verpflichtet, dem BAKOM über die Angebotsverzichte nach Artikel 14b und die Ausnahmefälle nach Artikel 19 jährlich Bericht zu erstatten, insbesondere mit den nachstehenden Angaben:
Anzahl der Angebotsverzichte und Leistungsreduktionen;
Grund für den Angebotsverzicht oder die Leistungsreduktion;
vom Angebotsverzicht oder von der Leistungsreduktion betroffener Ort;
Umfang der Leistungsreduktion.
Das BAKOM kann die Angaben nach Absatz 1 in anonymisierter Form publizieren.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.