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Art. 10d

784.101.1FDVFederal Council OrdinanceApr 1, 2007Original source
  1. Die Mobilfunkanbieterinnen müssen ihren Kundinnen und Kunden Optionen anbieten, die den Bezug von internationalen Roamingdiensten zu reduzierten Tarifen ermöglichen. Dabei gilt Folgendes:
    1. Die Option enthält entweder einen reduzierten Tarif oder eine bestimmte Menge an Inklusiveinheiten zu einem Paketpreis.
    2. Die Kundin oder der Kunde muss das Startdatum der Option frei bestimmen können.
    3. Die Option ist unabhängig von einer allfälligen Rechnungsperiode mindestens 12 Monate gültig.
  2. Die Optionen müssen kostenfrei im In- und Ausland bezogen werden können. Der Bezug der Optionen muss geräteunabhängig über Internet möglich sein.

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