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Art. 45c

784.10FMGFederal ActOct 20, 1997Original source

Das Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fernmeldetechnische Übertragung ist nur erlaubt:

  1. für die Fernmeldedienste und ihre Abrechnung; oder
  2. wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.

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