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Art. 6

748.131.1VILFederal Council OrdinanceJan 1, 1995Original source

Für die Behandlung eines Gesuchs betreffend eine Plangenehmigung oder Genehmigung eines Betriebsreglements sowie eine Erteilung einer Konzession oder einer Betriebsbewilligung gelten in der Regel folgende Fristen:

  1. zehn Arbeitstage vom Eingang des vollständigen Gesuchs bis zur Übermittlung an die Kantone und die betroffenen Bundesbehörden oder bis zur Anzeige an die Betroffenen;
  2. zwei Monate vom Abschluss des Instruktionsverfahrens bis zum Entscheid.

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