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Art. 17

748.131.1VILFederal Council OrdinanceJan 1, 1995Original source
  1. Die Betriebsbewilligung beinhaltet:
    1. das Recht, ein Flugfeld gemäss den Zielen und Vorgaben des SIL zu betreiben;
    2. die Verpflichtung des Flugfeldhalters, die Voraussetzungen für eine geordnete Benützung sicherzustellen und das Flugfeld nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bestimmungen des Betriebsreglements zu betreiben.
  2. Die Ausgestaltung des Betriebs oder die bauliche Nutzung sind nicht Gegenstand der Betriebsbewilligung.

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