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Art. 8

748.01LFVFederal Council OrdinanceJan 1, 1974Original source
  1. Der Eintrag im Luftfahrzeugregister enthält mindestens folgende Angaben:
    1. Datum der Eintragung;
    2. Eintragungszeichen;
    3. Hersteller;
    4. Baumuster des Luftfahrzeuges;
    5. Werknummer;
    6. Name und Adresse des Eigentümers.
  2. Name und Adresse des Halters können neben dem Eigentümer eingetragen werden, wenn der Halter die Voraussetzungen für die Eintragung, abgesehen vom Eigentum, erfüllt.

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