Back to law

Art. 34

748.01LFVFederal Council OrdinanceJan 1, 1974Original source
  1. Schwangere Frauen können ihre Ansprüche auf besondere Schutzmassnahmen geltend machen, sobald sie das Unternehmen von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt haben.
  2. Sie müssen auf Verlangen des Unternehmens das Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.