Back to law

Art. 37b

748.0LFGFederal ActJun 15, 1950Original source

Das Plangenehmigungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und verlangt allenfalls Ergänzungen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.