Back to law

Art. 37

743.011SebVFederal Council OrdinanceJan 1, 2007Original source
  1. Wird ein sicherheitsrelevantes Bauteil durch ein Bauteil desselben Typs ersetzt, so muss die Betreiberin nachweisen, dass das Bauteil vorschriftskonform ausgeführt wurde.
  2. Als Nachweis gilt eine Konformitätserklärung des Herstellers und, wo erforderlich, eine gültige Konformitätsbescheinigung oder ein gültiger Sachverständigenbericht sowie Unterlagen, die nachvollziehbar belegen, dass es sich um ein Bauteil desselben Typs handelt.1

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3167).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.