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Art. 24

743.011SebVFederal Council OrdinanceJan 1, 2007Original source
  1. Die Konzession kann auf Antrag des Konzessionärs oder der Konzessionärin aufgehoben werden. Die Transport-, die Fahrplan- und die Betriebspflicht gelten bis zur Aufhebung der Konzession.
  2. Die Konzession wird entzogen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind. Sie kann entzogen werden, wenn die Betriebsbewilligung widerrufen worden ist.
  3. ** Sie erlischt mit:
    1. ihrem Ablauf;
    2. ihrer Aufhebung;
    3. ihrem Entzug;
    4. ihrem Widerruf;
    5. drei Jahre nach dem Erlöschen der Betriebsbewilligung.

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