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Art. 26b

742.31SBBGFederal ActJan 1, 1999Original source
  1. Der Bund leistet den SBB zur Reduktion der verzinslichen Nettoverschuldung einen Kapitalzuschuss in der Höhe der in den Jahren 2020–2022 entrichteten Deckungsbeiträge im Fernverkehr von 850 Millionen Franken.
  2. Im Einvernehmen mit dem UVEK schliesst das Eidgenössische Finanzdepartement mit den SBB eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab, die insbesondere die mit dem Kapitalzuschuss verbundenen Auflagen und Bedingungen festlegt.
  3. Die SBB sind für den Kapitalzuschuss von jeglichen Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

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