Back to law

Art. 52

742.141.1EBVFederal Council OrdinanceJan 1, 1984Original source
  1. Die Bremsen der Fahrzeuge müssen das sichere Fahren mit der zulässigen Geschwindigkeit erlauben und jederzeit das sichere Anhalten der Fahrzeuge gewährleisten.
  2. Die Bremskraft muss auf die im Mittel verfügbare Reibung zwischen Rad und Schiene abgestimmt sein.
  3. Die Bremswirkung darf durch Abnützung, Spiel und andere Systeme nicht beeinträchtigt werden. Die Bremsen müssen im Stillstand prüfbar sein.1
  4. Eine Feststellbremse muss das unbeabsichtigte Wegrollen der Fahrzeuge verhindern.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 201).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.