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Art. 12a

742.141.1EBVFederal Council OrdinanceJan 1, 1984Original source

Die Infrastrukturbetreiberin erlässt technisch-betriebliche Empfehlungen für die Benützung der Infrastruktur. Die Empfehlungen dienen dazu, Betriebsstörungen zu minimieren und die Netzbenutzerinnen auf mögliche Schadenfälle aufmerksam zu machen. Sie enthalten insbesondere Hinweise:

  1. zur Traktion auf grossen bzw. langen Steigungen;
  2. zum Verschleiss der Infrastruktur;
  3. zur optimalen Zugslänge und zu Zughakenlasten, Fahrcharakteristik, Entgleisungssicherheit;
  4. zum Schutz der Güter gegen Ladungsverschiebung und Beschädigung.

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