Wer ein schutzwürdiges Interesse nachweist, insbesondere selbst eine Strecke befährt oder zu befahren plant, kann die Bekanntgabe der Trassenpreise verlangen. Ist ein Einsichtsrecht streitig, entscheidet die Schiedskommission.
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I 4 der OBI-Verordnung vom 13. Mai 2020, mit Wirkung seit 1. Juli 2020 (AS 2020 1915). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.