Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen der Trassenvergabestelle ihre aktuellen Investitionspläne zur Verfügung stellen und die weiteren zur Führung des Infrastrukturregisters erforderlichen Daten liefern.
Die Trassenvergabestelle kann nach Anhörung des BAV und der Infrastrukturbetreiberinnen weitere Einzelheiten der Registerführung regeln.
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