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Art. 9m

742.101EBGFederal ActJul 1, 1958Original source
  1. Die Trassenvergabestelle betreibt ein Personalinformationssystem für die Personaladministration.
  2. Im Personalinformationssystem können die folgenden besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden:
    1. Angaben zur gesundheitlichen Situation in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit;
    2. Angaben zu Leistungen und Potenzial sowie zur persönlichen und beruflichen Entwicklung;
    3. erforderliche Daten im Rahmen der Mitwirkung beim Vollzug des Sozialversicherungsrechts;
    4. Verfahrensakten und Entscheide von Behörden in Verbindung mit der Arbeit.
  3. Der Verwaltungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
    1. die Organisation und den Betrieb des Personalinformationssystems;
    2. die Bearbeitung der Daten, insbesondere die Beschaffung, Aufbewahrung, Bekanntgabe und Vernichtung;
    3. die Berechtigungen zur Datenbearbeitung;
    4. die Datenkataloge;
    5. die Datensicherheit und den Datenschutz.

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