Back to law

Art. 23eter

742.101EBGFederal ActJul 1, 1958Original source

Bauteile, die in ein Teilsystem eingebaut werden sollen (Interoperabilitätskomponenten), dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und eine einschlägige Erklärung vorliegt.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.